Osteopathie

Kostenerstat­tung

Grundlage für die Osteopathie ist die 5-jährige Ausbildung und die Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Unter anderen übernehmen Krankenkassen z.Zt. größtenteils die Kosten für eine osteopathische Behandlung wenn diese auf einem ärztlichen Privatrezept verordnet wurde.
Genauere Informationen ( aktuelle Kassenliste) zur Kostenerstattung erhalten sie unter folgendem Link:

Sie können diese Leistung bei uns auch ohne Arztbesuch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
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Mittels osteopathischer Maßnahmen versucht man ursächliche Mobilitätsstörungen im Körper (Muskel/Gelenk/Organ) aufzufinden und durch spezielle Techniken wieder zur normalen Beweglichkeit und besseren Stoffwechselfunktion zurückzuführen. Die Eigenheilung des Körpers wird angeregt.

Bei der Diagnose und Therapie werden 3 Hauptbereiche berücksichtigt:

  • Parietal = Bewegungsapparat (Knochen/Gelenke/Muskeln/Faszien/Bänder)
  • Viszeral = Innere Organe mit Blut- und Lymphgefäßen, Nerven
  • Kraniosakral = Schädel, Kreuzbein, Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit

Beispiele:
Eine Störung im Bereich der Muskulatur oder der Gelenke kann sich auf Durchblutung/Mobilität und Funktion von Organen negativ auswirken. Blockierungen der unteren Brustwirbel können beispielsweise funktionelle Nierenstörungen hervorrufen. Des Weiteren hat auch ein chronisch gestörtes Organ wiederum negative Auswirkungen auf spezifische Muskulatur- und Skelettabschnitte. Z.B. können Lebererkrankungen Schmerzen im rechten Schulterbereich hervorrufen.